Wer bin ich?

Meine Name ist Linda,

ich war, wie Ihr vielleicht auch, Schülerin einer Internationalen Schule in Deutschland und habe mein IB-Diploma im Juli 2024 erworben.

Als ich Rechtswissenschaften an einer deutschen Universität studieren wollte, bin ich mit den willkürlichen (?) Hürden einer Zulassung bzw. Einschreibung für IB-Absolventen konfrontiert worden.

Dagegen habe ich mich gewehrt und Klage eingereicht.

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Worum geht es?

Alle Schülerinnen und Schüler der Internationalen Schulen in Deutschland (und der Welt) werden durch den unten genannten und verlinkten Beschluss der Kultusministerkonferenz aus dem Jahr 1986 m.M.n. diskriminiert und benachteiligt.

Vereinbarung über die Anerkennung des „International Baccalaureate Diploma/Diplôme du Baccalauréat International“

Wir nennen diesen Beschluss „Boomerbeschluss.

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Wie wird benachteiligt?

Mit einem IB-Diploma (International Baccalaureat Diploma) ist eine Einschreibung an deutschen Universitäten oder Hochschule nur dann möglich, wenn zuvor ein Antrag auf Umschreibung bei einer Landesbehörde gestellt wird und diese dann durch Umrechnung mit einer einfachen mathematischen Formel von 1986 kategorisiert.

Gemäß Beschluss der Kultusminister-konferenz vom 10.03.1986 in der jeweils geltenden Fassung wird der Bildungs-nachweis anerkannt

a) als gleichwertig mit der allgemeinen Hochschulreife und

b) die Gesamtnote auf „X,Y“ festgesetzt.“

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Was bedeutet diese Bescheinigung?

Diese Bescheinigung ist nach § 35 VwVfG ein Verwaltungsakt:

Ein Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.“

Gegen diesen Verwaltungsakt habe ich das Rechtsmittel der Klage eingereicht, um die Rechtmäßigkeit und die Verfassungs-mäßigkeit dieser Verfahrensweise gerichtlich überprüfen zu lassen.

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